Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Moto-Ankauf Dominik Orlicki
Stand: 18.05 2026
Website: www.moto-ankauf.de
§ 1 Anbieter, Firmensitz und Geltungsbereich
Anbieter der unter der Domain www.moto-ankauf.de betriebenen Internetseite ist:
Deutsche Geschäfts-/Korrespondenzanschrift:
Moto-Ankauf Dominik Orlicki
Edisonstraße 63, Haus A, 1. Etage
12459 Berlin
Deutschland
Polnische Geschäfts-/Korrespondenzanschrift:
Moto-Ankauf Dominik Orlicki
Kazimierza Wielkiego 219a
32-400 Myślenice
Polen
USt-ID: PL681-206-22-30
E-Mail: kundenservice@moto-ankauf.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Website sowie der darüber angebotenen Vermittlungsleistungen durch Personen, die ein Fahrzeug, Motorrad, Quad, Nutzfahrzeug, eine Maschine oder einen vergleichbaren Gegenstand zum Verkauf anbieten möchten.
Die AGB gelten insbesondere für Nutzer, die über die Website oder über sonstige Kommunikationswege Angaben zu einem Fahrzeug übermitteln, ein Kaufangebot erhalten, ein Kaufangebot annehmen oder an der Abwicklung eines vermittelten Kaufvertrages mit einem Drittkäufer mitwirken.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, Moto-Ankauf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Für gesonderte Vertragsverhältnisse zwischen Moto-Ankauf und gewerblichen Ankaufspartnern, insbesondere Fahrzeughändlern, Exporteuren, gewerblichen Aufkäufern oder sonstigen Drittkäufern, gelten gesonderte Vereinbarungen. Diese AGB regeln vorrangig das Verhältnis zwischen Moto-Ankauf und dem Nutzer der Website sowie die von Moto-Ankauf vermittelten Abläufe beim Vertragsschluss zwischen Nutzer und Drittkäufer.
§ 2 Begriffsbestimmungen und Nutzerkreis
Nutzer im Sinne dieser AGB ist jede Person, die die Website nutzt, Angaben über ein Fahrzeug oder eine Maschine übermittelt oder mit Moto-Ankauf im Zusammenhang mit einer möglichen Vermittlung kommuniziert.
Verkäufer ist der Nutzer, der ein Fahrzeug oder eine Maschine zum Verkauf anbietet oder ein vermitteltes Kaufangebot eines Drittkäufers annimmt.
Drittkäufer ist ein gewerblicher Ankaufspartner, insbesondere ein Händler, Exporteur, gewerblicher Aufkäufer oder sonstiger Unternehmer, der über Moto-Ankauf ein Kaufangebot abgibt oder einen Kaufvertrag mit dem Nutzer abschließt.
Anbieterfahrzeug bezeichnet das vom Nutzer angebotene Fahrzeug, Motorrad, Quad, Nutzfahrzeug, die Maschine oder einen vergleichbaren Verkaufsgegenstand.
Fernkommunikationsmittel sind insbesondere Website, Formular, E-Mail, Telefon, SMS, Messenger-Dienste, digitale Signatursysteme oder vergleichbare Kommunikationsmittel, die ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden.
Die Nutzung der Website ist nur volljährigen und voll geschäftsfähigen Personen gestattet.
Nutzer können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 3 Rolle von Moto-Ankauf – Vermittlungsplattform, kein eigener Ankauf
Moto-Ankauf betreibt eine Vermittlungsplattform. Nutzer können über die Website Angaben zu Fahrzeugen oder Maschinen übermitteln, die sie verkaufen möchten.
Moto-Ankauf kann diese Angaben prüfen, Rückfragen stellen, geeignete Drittkäufer kontaktieren und Kaufangebote von Drittkäufern an den Nutzer weiterleiten.
Moto-Ankauf kauft selbst keine Fahrzeuge oder Maschinen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Ein Kaufvertrag über das Anbieterfahrzeug kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer als Verkäufer und dem jeweiligen Drittkäufer als Käufer zustande.
Moto-Ankauf wird nicht Partei dieses Kaufvertrages. Moto-Ankauf handelt im Rahmen des Vertragsschlusses lediglich als Vermittler, technischer Plattformbetreiber, organisatorischer Ansprechpartner oder Bote der Erklärungen.
Moto-Ankauf schuldet insbesondere nicht:
- den Erfolg einer Vermittlung,
- das Zustandekommen eines Kaufvertrages,
- einen bestimmten Kaufpreis,
- einen Mindestverkaufserlös,
- die Durchführung des Kaufvertrages durch den Drittkäufer,
Preisindikationen, Bewertungen, Schätzungen oder sonstige Einschätzungen von Moto-Ankauf sind unverbindliche Orientierungswerte. Sie beruhen insbesondere auf den Angaben des Nutzers, den Marktbedingungen und den Rückmeldungen möglicher Drittkäufer. Sie stellen keine Garantie für einen bestimmten Verkaufserlös dar.
§ 4 Zustandekommen des Vermittlungsvertrages mit Moto-Ankauf
Mit dem Absenden eines Formulars, der Übermittlung von Fahrzeugdaten an Moto-Ankauf fordert der Nutzer Moto-Ankauf auf, eine Vermittlungstätigkeit aufzunehmen.
Durch diese Anfrage kommt zwischen dem Nutzer und Moto-Ankauf ein Vermittlungsvertrag über die Anbahnung eines möglichen Verkaufs zustande.
Die Vermittlungsleistung ist für den Nutzer grundsätzlich unentgeltlich. Unberührt bleiben gesetzliche oder vertragliche Schadensersatzansprüche bei schuldhaften Pflichtverletzungen des Nutzers.
Moto-Ankauf erhält von Drittkäufern eine Vermittlungsvergütung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch des Nutzers auf Auszahlung, Beteiligung oder Offenlegung interner Vereinbarungen, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
Ein Anspruch des Nutzers darauf, dass Moto-Ankauf eine Anfrage bearbeitet, an Drittkäufer weiterleitet oder Vermittlungsbemühungen aufnimmt oder fortsetzt, besteht nicht.
§ 5 Pflichten des Nutzers bei der Angebotsanfrage
Der Nutzer ist verpflichtet, alle abgefragten und für den Verkauf wesentlichen Angaben auf der Seite https://moto-ankauf.de/motorrad-verkaufen vollständig, richtig und nach bestem Wissen zu machen.
Der Nutzer sichert zu, zur Veräußerung des Anbieterfahrzeugs berechtigt zu sein oder über eine ausreichende Vollmacht des Eigentümers zu verfügen.
Ändern sich wesentliche Angaben nach Absendung der Anfrage, insbesondere durch einen weiteren Schaden, einen deutlich veränderten Kilometerstand, eine Änderung des Standorts, eine zwischenzeitliche Veräußerung oder eine Änderung der Eigentumsverhältnisse, hat der Nutzer Moto-Ankauf unverzüglich zu informieren.
Der Nutzer ist verpflichtet, auf Rückfragen von Moto-Ankauf oder des Drittkäufers in angemessener Zeit zu reagieren und erreichbar zu bleiben, sofern er weiterhin an einem Verkauf interessiert ist oder bereits ein verbindliches Angebot angenommen hat.
Der Nutzer darf keine Inhalte übermitteln, die rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen, bewusst irreführend sind oder den tatsächlichen Zustand des Anbieterfahrzeugs wesentlich falsch darstellen.
§ 6 Vermittlungsablauf und Weiterleitung von Angeboten
Nach Eingang einer Anfrage kann Moto-Ankauf die Angaben des Nutzers prüfen, Rückfragen stellen und die Anfrage an einen oder mehrere geeignete Drittkäufer weiterleiten.
Moto-Ankauf leitet Kaufangebote von Drittkäufern an den Nutzer weiter. Dabei handelt Moto-Ankauf als Vermittler. Moto-Ankauf wird hierdurch nicht selbst Käufer des Anbieterfahrzeugs.
Solange kein verbindlicher Kaufvertrag mit einem Drittkäufer zustande gekommen ist, ist der Nutzer grundsätzlich frei, ein unverbindliches Angebot abzulehnen oder von weiteren Verkaufsbemühungen Abstand zu nehmen.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Angebot, auf einen bestimmten Drittkäufer oder auf eine bestimmte Abwicklung besteht nicht.
§ 7 Vertragsschluss zwischen Nutzer und Drittkäufer über Fernkommunikationsmittel
Übermittelt ein Drittkäufer dem Nutzer über Moto-Ankauf ein verbindliches Kaufangebot und nimmt der Nutzer dieses Angebot an, kommt ein verbindlicher Kaufvertrag ausschließlich zwischen dem Nutzer als Verkäufer und dem jeweiligen Drittkäufer als Käufer zustande.
Die Annahme erfolgen durch:
- Anklicken einer Annahmefunktion auf der Website oder in einem digitalen System,
- Bestätigung per E-Mail,
- telefonische Bestätigung mit anschließender Dokumentation,
Erfolgen Angebot und Annahme ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, kommt der Kaufvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen eines Fernabsatzvertrages vorliegen, gelten die hierfür anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien sind sich jedoch darüber einig, dass Moto-Ankauf nicht Vertragspartei des Kaufvertrages wird und dass der jeweilige Drittkäufer alleiniger Käufer des Anbieterfahrzeugs ist.
Der Nutzer bestätigt bei Annahme des Kaufangebots, dass seine Angaben zum Anbieterfahrzeug vollständig und richtig sind und dass ihm bewusst ist, dass durch die Annahme ein verbindlicher Kaufvertrag mit dem Drittkäufer zustande kommt.
§ 8 Vertragsgrundlage: Angaben des Nutzers
Der Kaufvertrag zwischen Nutzer und Drittkäufer kommt auf Grundlage der vom Nutzer gemachten Angaben, der übermittelten Fotos, Dokumente und sonstigen Informationen sowie der bei Annahme des Angebots bekannten Umstände zustande.
Der Drittkäufer ist berechtigt, seine Kaufentscheidung und den angebotenen Kaufpreis auf diese Angaben zu stützen.
Wesentliche Angaben des Nutzers gelten als vertragliche Grundlage des Kaufvertrages. Dies betrifft insbesondere Angaben zu:
- Identität des Anbieterfahrzeugs,
- Eigentum und Verfügungsberechtigung,
- Unfallfreiheit oder Vorschäden,
- Kilometerstand oder Betriebsstunden,
- Fahrbereitschaft,
- technischen Defekten,
- Motor, Getriebe, Rahmen, Fahrwerk und Elektronik,
- Fahrzeugpapieren,
- Schlüsseln,
- Standort,
- Abholfähigkeit,
- Zulassungs- und Exportfähigkeit.
§ 9 Auflösende Bedingung bei wesentlichen Abweichungen oder falschen Angaben
Der Kaufvertrag zwischen Nutzer und Drittkäufer steht unter der auflösenden Bedingung, dass sich bei Abholung, Übergabe oder einer zumutbaren Prüfung durch den Drittkäufer keine wesentliche Abweichung zwischen den Angaben des Nutzers und dem tatsächlichen Zustand des Anbieterfahrzeugs ergibt.
Eine wesentliche Abweichung liegt vor, wenn die Abweichung für die Kaufentscheidung, den Kaufpreis, die Transportplanung, die Abholfähigkeit, die rechtliche Durchführbarkeit oder die wirtschaftliche Bewertung des Kaufs erheblich ist.
Eine wesentliche Abweichung kann insbesondere vorliegen bei falschen, unvollständigen oder verschwiegenen Angaben zu:
- Unfall- oder Vorschäden,
- Motorschäden,
- Getriebeschäden,
- Rahmenschäden,
- Kratzern,
- Kilometerstand oder Betriebsstunden,
- Fahrbereitschaft,
- Abholfähigkeit,
- Standort,
- Eigentumsverhältnissen,
- Leasing, Finanzierung, Sicherungsrechten oder sonstigen Rechten Dritter,
- Fahrzeugpapieren,
- Schlüsseln,
- Identität des Fahrzeugs,
- Import-, Export- oder Zulassungsfähigkeit,
- Umfang des mitverkauften Zubehörs.
Tritt eine solche wesentliche Abweichung ein, endet der Kaufvertrag mit Eintritt der auflösenden Bedingung. Der Drittkäufer ist in diesem Fall nicht zur Abnahme des Anbieterfahrzeugs oder zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Bereits empfangene Leistungen sind zurückzugewähren. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere Anfechtung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, bleiben unberührt.
Die Vertragsbeendigung nach dieser Regelung tritt nicht ein, wenn die Abweichung unerheblich ist oder der Drittkäufer trotz Kenntnis der Abweichung ausdrücklich an dem Vertrag festhält.
§ 10 Angepasstes Kaufangebot bei Abweichungen
Statt sich auf die Beendigung des Kaufvertrages wegen wesentlicher Abweichungen zu berufen, kann der Drittkäufer dem Nutzer ein angepasstes Kaufangebot unter Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrzeugbeschaffenheit unterbreiten.
Der Nutzer ist nicht verpflichtet, dieses angepasste Kaufangebot anzunehmen, sofern kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch des Drittkäufers auf Anpassung besteht.
Nimmt der Nutzer das angepasste Kaufangebot an, kommt der Kaufvertrag zu den angepassten Bedingungen zustande oder wird entsprechend angepasst.
Lehnt der Nutzer das angepasste Kaufangebot ab, bleibt es bei den gesetzlichen Rechten und den sonstigen Regelungen dieser AGB.
§ 11 Verbindlichkeit nach Annahme eines Kaufangebots
Nimmt der Nutzer ein verbindliches Kaufangebot eines Drittkäufers an, ist er verpflichtet, den zustande gekommenen Kaufvertrag ordnungsgemäß durchzuführen, sofern kein gesetzliches oder vertragliches Recht besteht, sich vom Vertrag zu lösen.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung gehören insbesondere:
- die Übergabe des Anbieterfahrzeugs im vereinbarten Zustand,
- die Übergabe der vereinbarten Fahrzeugunterlagen,
- die Übergabe vorhandener Schlüssel und vereinbarten Zubehörs,
- die Mitwirkung an der Abholung,
- die Einhaltung vereinbarter Abholtermine,
- die wahrheitsgemäße Bestätigung des Fahrzeugzustands,
- die Unterlassung eines anderweitigen Verkaufs nach verbindlicher Annahme des Angebots.
Ein bloßer Meinungswechsel, ein später erhaltenes höheres Angebot oder eine anderweitige Verkaufsgelegenheit berechtigen den Nutzer nach Annahme eines verbindlichen Kaufangebots grundsätzlich nicht, die Durchführung des Kaufvertrages zu verweigern.
Gesetzliche Rechte des Nutzers, insbesondere bei berechtigter Anfechtung, bei fehlender Einigung über wesentliche Vertragsbestandteile oder bei sonstigen rechtfertigenden Gründen, bleiben unberührt.
§ 12 Abholung durch den Drittkäufer und 14-Tage-Regel
Nach Zustandekommen des Kaufvertrages ist der Drittkäufer verpflichtet, das Anbieterfahrzeug innerhalb von 14 Kalendertagen abzuholen oder die Abholung durch einen beauftragten Dritten, insbesondere eine Spedition oder ein Transportunternehmen, zu veranlassen, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Abholtermin vereinbart wurde.
Die 14-Tage-Frist beginnt erst, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- der Kaufvertrag ist wirksam zustande gekommen,
- der Nutzer hat alle für die Abholung erforderlichen Angaben vollständig und richtig gemacht,
- das Anbieterfahrzeug befindet sich am angegebenen Standort,
- das Anbieterfahrzeug ist zugänglich und übergabebereit,
- die vereinbarten Fahrzeugunterlagen und Schlüssel sind verfügbar,
- der Nutzer wirkt an der Terminabstimmung mit,
- der Abholung stehen keine vom Nutzer oder aus der Sphäre des Nutzers stammenden Hindernisse entgegen.
Holt der Drittkäufer das Anbieterfahrzeug nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beginn der Frist ab und beruht die Nichtabholung ausschließlich auf Umständen, die der Drittkäufer zu vertreten hat, endet der Kaufvertrag mit Ablauf des 14. Kalendertages, sofern die Parteien nicht vor Ablauf der Frist einen späteren Abholtermin oder eine Verlängerung der Frist vereinbaren.
Die automatische Vertragsbeendigung tritt nicht ein, wenn die Abholung aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Nutzers, fehlender Mitwirkung des Nutzers, fehlender Zugänglichkeit des Anbieterfahrzeugs, fehlender Unterlagen, fehlender Schlüssel, unzutreffender Standortangaben, nachträglicher Änderungen oder sonstiger vom Nutzer zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist.
Nach Beendigung des Kaufvertrages aufgrund schuldhafter Nichtabholung durch den Drittkäufer ist der Nutzer berechtigt, anderweitig über das Anbieterfahrzeug zu verfügen. Bereits empfangene Leistungen sind zurückzugewähren.
Weitergehende gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
§ 13 Schadensersatz bei falschen Angaben oder Nichtdurchführung durch den Nutzer
Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die dadurch entstehen, dass er schuldhaft falsche, unvollständige, irreführende oder wesentlich abweichende Angaben zum Anbieterfahrzeug macht oder den nach Annahme eines verbindlichen Kaufangebots zustande gekommenen Kaufvertrag schuldhaft nicht durchführt.
Ein Schadensersatzanspruch kommt insbesondere in Betracht, wenn der Nutzer:
- bewusst oder fahrlässig falsche Angaben zum Anbieterfahrzeug macht,
- wesentliche Mängel, Schäden oder Rechte Dritter verschweigt,
- das Anbieterfahrzeug nach Annahme des Kaufangebots anderweitig verkauft,
- die Übergabe ohne rechtfertigenden Grund verweigert,
- einen vereinbarten Abholtermin schuldhaft vereitelt,
- das Fahrzeug nicht am angegebenen Standort bereitstellt,
- nach Annahme des Angebots ohne rechtfertigenden Grund nicht mehr erreichbar ist,
- wesentliche Änderungen nachträglich nicht mitteilt.
Zum ersatzfähigen Schaden können insbesondere gehören:
- nutzlose Aufwendungen,
- Dispositionskosten,
- Stornierungskosten,
- Leerfahrtkosten,
- Standkosten,
- Transportmehrkosten,
- Rechtsverfolgungskosten im gesetzlich zulässigen Umfang,
- sonstige nachweisbare Schäden des Drittkäufers oder von Moto-Ankauf.
Ein Schadensersatzanspruch besteht nur, soweit der Nutzer die Pflichtverletzung zu vertreten hat und die Pflichtverletzung für den entstandenen Schaden ursächlich war.
Gegenüber Verbrauchern gelten diese Regelungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
§ 14 Ersatz entgangener Vermittlungsvergütung von Moto-Ankauf
Moto-Ankauf erhält von Drittkäufern für eine erfolgreiche Vermittlung eine unterschiedlich hohe Vermittlungsvergütung.
Nimmt der Nutzer ein verbindliches Kaufangebot eines Drittkäufers an und kommt dadurch ein Kaufvertrag zwischen dem Nutzer und dem Drittkäufer zustande, kann Moto-Ankauf bei ordnungsgemäßer Durchführung des Kaufvertrages einen Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung gegenüber dem Drittkäufer haben.
Führt der Nutzer den Kaufvertrag nach Annahme des verbindlichen Kaufangebots schuldhaft nicht durch oder vereitelt er die Durchführung schuldhaft, kann Moto-Ankauf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verlangen.
Zum ersatzfähigen Schaden kann auch die Vermittlungsvergütung gehören, die Moto-Ankauf bei ordnungsgemäßer Durchführung des Kaufvertrages vom Drittkäufer erhalten hätte, sofern diese Vergütung dem Grunde und der Höhe nach nachweisbar ist und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entstanden wäre.
Eine schuldhafte Nichtdurchführung oder Vereitelung kann insbesondere vorliegen, wenn der Nutzer:
- das Anbieterfahrzeug nach Annahme des Kaufangebots anderweitig verkauft,
- die Übergabe ohne rechtfertigenden Grund verweigert,
- den vereinbarten Abholtermin schuldhaft vereitelt,
- das Fahrzeug nicht am angegebenen Standort bereitstellt,
- wesentliche falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat,
- wesentliche Änderungen verschweigt,
- nach Annahme des Angebots ohne rechtfertigenden Grund nicht mehr erreichbar ist.
Die Höhe der entgangenen Vermittlungsvergütung richtet sich nach der im Einzelfall zwischen Moto-Ankauf und dem Drittkäufer vereinbarten Vergütung. Moto-Ankauf hat den Anspruch dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen.
Dem Nutzer bleibt der Nachweis gestattet, dass Moto-Ankauf kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
§ 15 Weitere Rechte bei Pflichtverletzungen des Nutzers
Bei erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen des Nutzers ist Moto-Ankauf berechtigt:
- die Bearbeitung einer Anfrage abzulehnen,
- Vermittlungsbemühungen abzubrechen,
- Angebote nicht weiterzuleiten,
- Drittkäufer über relevante Änderungen oder Unrichtigkeiten zu informieren,
- den Nutzer von der weiteren Nutzung der Website auszuschließen,
- rechtliche Schritte einzuleiten.
Die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleibt unberührt.
Gegenüber Verbrauchern gelten sämtliche Regelungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
§ 16 Nutzungsrechte an übermittelten Inhalten
Übermittelt der Nutzer Bilder, Texte, Dokumente oder sonstige Inhalte, räumt er Moto-Ankauf ein einfaches, nicht ausschließliches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, diese Inhalte im erforderlichen Umfang zu verwenden.
Die Nutzung darf insbesondere erfolgen zur:
- Bearbeitung der Anfrage,
- Prüfung der Angaben,
- Kontaktaufnahme mit Drittkäufern,
- Weiterleitung an Drittkäufer,
- Dokumentation des Vermittlungsvorgangs,
- Abwicklung der Abholung,
- Abwehr oder Geltendmachung rechtlicher Ansprüche.
Eine öffentliche Veröffentlichung der Inhalte, etwa als Anzeige auf anderen Websiten oder auf anderen Plattformen, erfolgt nur, wenn dies aus der jeweiligen Funktion erkennbar ist oder der Nutzer hierzu eingewilligt hat.
Der Nutzer sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den übermittelten Inhalten verfügt und durch die Übermittlung keine Rechte Dritter verletzt.
Der Nutzer stellt Moto-Ankauf von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter durch die vom Nutzer übermittelten Inhalte entstehen. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 17 Datenschutz
Moto-Ankauf verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Moto-Ankauf, die auf der Website abrufbar ist.
Moto-Ankauf kann personenbezogene Daten des Nutzers an Drittkäufer weitergeben, soweit dies zur Bearbeitung der Anfrage, zur Anbahnung oder Durchführung eines Kaufvertrages oder zur Abwicklung der Abholung erforderlich ist.
Eine Weitergabe kann außerdem erfolgen, soweit Moto-Ankauf hierzu gesetzlich verpflichtet ist, der Nutzer eingewilligt hat oder die Weitergabe zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.
§ 18 Kommunikation und elektronische Erklärungen
Die Kommunikation zwischen Moto-Ankauf, dem Nutzer und Drittkäufern kann per E-Mail, Telefon, SMS, Messenger-Dienst, Kontaktformular, Plattformfunktion oder über sonstige elektronische Kommunikationsmittel erfolgen.
Der Nutzer ist verpflichtet, zutreffende Kontaktdaten anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen, solange ein Vermittlungsvorgang oder ein bereits angenommener Kaufvorgang noch nicht abgeschlossen ist.
Rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere die Annahme eines verbindlichen Kaufangebots, können auch elektronisch abgegeben werden, sofern die Identität des Erklärenden hinreichend feststellbar ist und die Erklärung eindeutig dokumentiert werden kann.
Moto-Ankauf ist berechtigt, Kommunikationsverläufe, Annahmeerklärungen und vertragsrelevante Informationen im gesetzlich zulässigen Umfang zu dokumentieren, um den Vertragsschluss, die Vermittlung und die Abwicklung nachweisen zu können.
§ 19 Haftung von Moto-Ankauf
Moto-Ankauf haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Moto-Ankauf nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Moto-Ankauf ausgeschlossen.
Moto-Ankauf haftet insbesondere nicht für:
- das Zustandekommen eines Kaufvertrages,
- die Durchführung des Kaufvertrages durch den Drittkäufer,
- die Zahlungsfähigkeit des Drittkäufers,
- die Vertragstreue des Drittkäufers,
- Angaben des Drittkäufers,
- Verzögerungen bei Abholung oder Zahlung, soweit diese nicht von Moto-Ankauf zu vertreten sind.
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Moto-Ankauf.
Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 20 Unzulässige Nutzung und Missbrauch
Die Website darf nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB genutzt werden.
Untersagt sind insbesondere:
- automatisierte Abfragen oder Scraping,
- Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
- massenhafte Anfragen ohne ernsthafte Verkaufsabsicht,
- Anfragen ohne ernsthafte Verkaufsabsicht,
- Übermittlung rechtswidriger Inhalte,
- Übermittlung bewusst falscher oder manipulierter Angaben,
- Nutzung der Website zur Täuschung von Moto-Ankauf oder Drittkäufern.
Bei Verdacht auf Missbrauch ist Moto-Ankauf berechtigt, Anfragen unbearbeitet zu lassen, Kommunikation abzubrechen, technische Schutzmaßnahmen zu ergreifen und rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 21 Verbraucherstreitbeilegung und Beschwerden
Nutzer können Beschwerden, Fragen oder Reklamationen an folgende Kontaktadresse richten:
E-Mail: kundenservice@moto-ankauf.de
oder schriftlich an:
Moto-Ankauf Dominik Orlicki
Edisonstraße 63, Haus A, 1. Etage
12459 Berlin
Deutschland
Moto-Ankauf ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 22 Änderungen dieser AGB
Moto-Ankauf kann diese AGB ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, Erweiterung oder Anpassung der Dienste, technischen Änderungen oder Änderungen des Vermittlungsablaufs.
Für einzelne Vermittlungsvorgänge gelten grundsätzlich die AGB, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Anfrage oder der maßgeblichen Nutzung der Website in Kraft waren.
Änderungen wirken nur für die Zukunft und nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Vermittlungsvorgänge, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
§ 23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zwingende Verbraucherschutzvorschriften, entgegenstehen.
Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Website, dem Vermittlungsvertrag und diesen AGB.
Moto-Ankauf ist berechtigt, den Nutzer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 24 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Textform.
Vertragssprache ist Deutsch.